Die drei Gewissen beim Familienstellen

Die drei Gewissen beim geistigen Familienstellen

Wir unterscheiden drei Gewissen beim Familienstellen: Das persönliche, das kollektive und das geistige Gewissen.
Was unterscheidet die verschiedenen Gewissen und was setzt ihnen ihre Grenzen? Es ist die Reichweite der Liebe.
Die Grundbewegungen in unserer Arbeit als Familiensteller führen uns von der Enge in die Weite.

Persönliches Gewissen beim geistigen Familienstellen

Es dient der Bindung an eine bestimmte Gruppe und steht im Dienste des Überlebens dieser Gruppe/ der Sippe. Es dient also der Bindung an unsere Herkunftsfamilie.

Als Kind sind wir auf unsere Herkunftsfamilie angewiesen. Ohne sie können wir in der Regel nicht überleben. Dabei übernehmen wir Sichtweisen, Werte oder Überzeugungen, die nicht unsere eigenen sind. Wir passen uns an. Und schließen damit aus. Zum Beispiel den alten Großvater, dessen Hemd von Essenresten verklebt ist und dessen Windel vielleicht stinkt. Oder die erste Partnerin des Mannes. Wir sind noch eifersüchtig. Oder: wir versuchen als Kinder unseren Eltern zu helfen. Weil die Eltern in bestimmten Aspekten selbst Kind geblieben sind. Und wir springen für sie ein. Oder wir schließen bestimmte Gefühle wie z.B. Wut oder Traurigkeit aus.

1) Systemisch verstösst dies gegen das Recht auf Zugehörigkeit. Denn jedes Mitglied hat das Recht auf Zugehörigkeit.

2) Das persönliche Gewissen regelt den Ausgleich zwischen Geben und Nehmen. Die Eltern geben und die Kinder nehmen. Manchmal setzt sich ein Kind an Stelle der Eltern und versucht diesen zu geben, weil die Eltern selbst Kinder geblieben sind.

3) Auch in Partnerschaften sollte das Geben und Nehmen einen Ausgleich haben. Oft stellen wir uns über unseren Partner und behandeln diesen wie ein Kind.

Das persönliche Gewissen dient auch der Trennung gegenüber anderen Gruppen oder Völkern. „Wir sind die Guten“. Und manchmal führen wir dann einen Ausgleich zum Schaden: Wir fühlen uns berechtigt, einer anderen Gruppe etwas Böses zuzufügen. Manchmal nehmen wir auch tödliche Rache an einer Person oder sühnen stellvertretend für eine andere Person. Das persönliche Gewissen ist ein ausschließendes Gewissen. Es unterscheidet zwischen richtig und falsch, gut und böse, Unschuld und Schuld.

Kollektives Gewissen beim geistigen Familienstellen

Das kollektive Gewissen wirkt jenseits der Unterscheidungen von Gut und Böse. Es hat weniger das Wohlbefinden eines einzelnen im Auge. Es liebt besonders die, die durch das persönliche Gewissen ausgeschlossen wurden. Dabei will es diese Ausgeschlossenen zurück bringen. Damit sie wieder dazu gehören dürfen.

Dazu nimmt es ungeborene Kinder, Spätere oder Nachkommen mit in seine Pflicht. Es zwingt sie unbewusst in die Nachfolge. Und erinnert so an das bereits geschehene Unrecht. Damit schafft es  einen Ausgleich für ein Unrecht, das bereits in früheren Generation entstanden ist.

Es gleicht auch die Verletzungen bezüglich einer Rangordnung oder zwischen Geben und Nehmen aus. Z.B. wenn ein Kind sich an Stelle seiner Eltern setzt, um für sie zu geben. Anstatt zu nehmen, wie es ihm zusteht.

Das kollektive Gewissen sorgt für Folgendes:

1) Es darf niemand ausgeschlossen werden.
2) Die Rangordnung darf nicht verletzt werden. Der Frühere hat Vorrang.
3) Als Therapeuten sind wir an letzter Stelle der Rangordnung. Wir helfen vom letzten Platz des Systems.

Geistiges Gewissen beim geistigen Familienstellen

Es ist jenseits von gut und böse, richtig und falsch, Schuld oder Unschuld. Es ist auch jenseits der Inpflichtnahme der Nachfahren, der Ausgleichsbewegungen einer verletzten Rangordnung oder dem Verstoß gegen die Ordnung von Geben und Nehmen.

1) Es geht über die Grenzen des persönlichen und des kollektiven Gewissens hinaus.
2) Es achtet die Rangordnung in besonderer Weise. Jeder darf dazu gehören:
3) Im geistigen Bewusstsein sind alle Menschen ebenbürtig und alle gleichermaßen “unten” und gleich.
4) Es dient dem Leben, der Liebe und dem Frieden.

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